Hebesatz Bopfingen
Bopfingen, Stadt · Landkreis Ostalbkreis · Baden-Württemberg · 11.560 Einwohner (Stand 31.12.2024)
Zur Reform 2025 von 380 % auf 499 % geändert (+119 Prozentpunkte)
Datenstand 30.06.2025 (Regionaldatenbank). Änderungen ab 01.07.2025 sind noch nicht erfasst; maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts — nicht den Grundsteuerwert und nicht den bisherigen Jahresbetrag.
Anderer Hebesatz (z. B. aus Ihrem Bescheid)?
– Grundsteuer im Jahr · – je Quartal bei 499 %. Bitte einen Betrag wie 85,20 eingeben.
„Je Quartal“ ist eine rechnerische Orientierung. Maßgeblich sind die Zahlungstermine und Teilbeträge in Ihrem Grundsteuerbescheid; für Kleinbeträge und auf Antrag gelten andere Zahlungsweisen.
| Grundsteuer B | 499 % Datenstand 30.06.2025 |
|---|---|
| Grundsteuer B bis 2024 | 380 % Stand 31.12.2024 |
| Grundsteuer B 2022 | 360 % |
| Grundsteuer A | 570 % Datenstand 1. Halbjahr 2025 |
| Grundsteuer C (baureife Grundstücke) | Keine belastbare Angabe vorhanden |
| Gewerbesteuer | 370 % Datenstand 1. Halbjahr 2025 |
| Gemeindeschlüssel | 08136010 · PLZ 73441 |
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Einordnung
Rang 125 von 1100 Gemeinden in Baden-Württemberg (gleiche Hebesätze teilen sich einen Rang), Landesmedian 292 %, bundesweit 395 %. Modifiziertes Bodenwertmodell — was das für den Vergleich heißt.
Verglichen werden Hebesätze, nicht individuelle Steuerbeträge. Unterschiedliche Bewertungsmodelle und Messbeträge begrenzen die Vergleichbarkeit; die Reform 2025 verursacht zudem einen Bruch gegenüber den Werten bis 2024.
Weitere Gemeinden im Landkreis Ostalbkreis
- Aalen67.621 Einwohner · 370 → 239 %
- Schwäbisch Gmünd64.416 Einwohner · 470 → 390 %
- Ellwangen (Jagst)25.001 Einwohner · 400 → 330 %
- Lorch10.806 Einwohner · 370 → 250 %
- Heubach10.145 Einwohner · 390 → 280 %
- Neresheim7.954 Einwohner · 400 → 507 %
- Oberkochen7.746 Einwohner · unverändert seit 2024
- Abtsgmünd7.501 Einwohner · 375 → 380 %
- Waldstetten7.067 Einwohner · 410 → 280 %
- Mutlangen6.786 Einwohner · 430 → 250 %
So rechnet die Gemeinde
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Bei einem Messbetrag von 85,20 € ergibt 499 % eine Jahresgrundsteuer von 425,15 €. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts; gegen den Hebesatz selbst gibt es keinen Einspruch, nur gegen die Wertfeststellung und den Messbetrag. Rechenweg im Detail
Quelle und Gültigkeit
Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 (Stand 31.12.2024) und 71231-02-01-5 (im 1. Halbjahr 2025 geänderte Hebesätze, Stand 30.06.2025), Abruf 2026-09-19, dl-de/by-2-0. Einwohner: Destatis Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024. Eine Gemeindesatzung wurde für diese Seite noch nicht geprüft — Korrektur mit Link zur Satzung melden.