Hebesatz-Finder

Datenquelle & Methodik

Quelle. Regionaldatenbank Deutschland der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder: Tabelle 71231-03-01-5 „Hebesätze der Realsteuern – Stichtag 31.12 – Gemeinden“ (Stand 31.12.2024) und Tabelle 71231-02-01-5 „Im 1. Halbjahr geänderte Hebesätze der Realsteuern – Stichtag 30.06“ (Stand 30.06.2025). Hebesätze 2022 aus der Destatis-Veröffentlichung „Hebesätze der Realsteuern 2022“; Kreiszuordnung, Einwohner (Stand 31.12.2024), Postleitzahl aus dem Destatis-Gemeindeverzeichnis (Gebietsstand 31.03.2026). Abruf 2026-09-19 — das ist das Abrufdatum, nicht der Datenstand. Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.

Aktueller Hebesatz. Die Änderungstabelle führt alle Gemeinden; ein Strich bedeutet „keine Änderung im 1. Halbjahr 2025“. Meldet eine Gemeinde einen geänderten Grundsteuer-B-Satz, zeigen wir diesen; sonst gilt der Satz vom 31.12.2024 zum Datenstand 30.06.2025 fort und wird als „unverändert seit 2024“ gekennzeichnet. Änderungen ab Juli 2025 sind erst nach der nächsten amtlichen Veröffentlichung enthalten. Grundsteuer A, C und Gewerbesteuer stammen aus der Änderungsmeldung 2025 oder, falls dort nicht gemeldet, aus 2022 — die Jahresangabe steht jeweils dabei.

Getrennte Hebesätze (NRW). Nordrhein-Westfalen erlaubt seit 2025 unterschiedliche Grundsteuer-B-Sätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke (§ 25 Abs. 5 GrStG). Die amtliche Tabelle kann nur einen Satz je Gemeinde führen und meldet für solche Gemeinden keinen Wert. Hat eine NRW-Gemeinde für 2025 die Grundsteuer A neu festgesetzt, aber keinen B-Satz gemeldet, kennzeichnen wir sie als „Wohnen/Nichtwohnen getrennt“, zeigen keinen Einheitssatz, nehmen sie aus den Ranglisten und lassen den Hebesatz aus dem Bescheid eintragen.

Nicht enthalten. Gemeindefreie Gebiete ohne Hebesatz; Gebietsänderungen nach dem 31.12.2024; Gemeindesatzungen wurden nicht einzeln geprüft.

Ranglisten. Median je Land über alle Gemeinden mit einheitlichem Satz (bei gerader Anzahl Mittel der beiden mittleren Werte); gleiche Hebesätze teilen sich einen Rang. „Einwohnergewichtet“ gewichtet mit der Bevölkerung zum 31.12.2024 (eigene Berechnung). Ranglisten ab 20.000 bzw. 100.000 Einwohnern, damit Kleinstgemeinden das Bild nicht verzerren. Verglichen werden Hebesätze, nicht Steuerbeträge — verschiedene Bewertungsmodelle und Messbeträge begrenzen die Vergleichbarkeit.

Aktualisierung. Nach jeder Veröffentlichung der Stichtagstabellen (Juni/Dezember) wird die Seite neu erzeugt.