Hebesatz-Finder

Einspruch gegen die Grundsteuer

Drei Bescheide, drei Adressaten

Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid kommen vom Finanzamt — dagegen ist der Einspruch nach § 347 AO möglich, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Der Grundsteuerbescheid der Gemeinde übernimmt den Messbetrag als Grundlagenbescheid; Einwendungen gegen Wert oder Messbetrag müssen gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden (§ 351 Abs. 2 AO). Gegen welchen Bescheid Sie vorgehen müssen und welcher Rechtsbehelf zulässig ist, hängt vom Streitpunkt, der ausstellenden Behörde und dem Landesrecht ab — beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids.

Gegen den Hebesatz selbst?

Der Hebesatz ist eine Satzung des Gemeinderats. Mit dem Einspruch beim Finanzamt lässt er sich nicht angreifen; ob und wie eine Hebesatzsatzung gerichtlich überprüft werden kann, richtet sich nach dem Landesrecht (etwa Normenkontrolle nach § 47 VwGO). Öffentlich wirksam ist der Vergleich mit dem vom Land veröffentlichten aufkommensneutralen Hebesatz.

Was Erfolg haben kann

Kosten und Wirkung

Der Einspruch beim Finanzamt ist kostenlos und hat keine aufschiebende Wirkung: die festgesetzte Grundsteuer ist trotzdem zu zahlen; Aussetzung der Vollziehung ist gesondert zu beantragen und wird selten gewährt.