Hebesatz Kuppenheim
Kuppenheim, Stadt · Landkreis Rastatt · Baden-Württemberg · 8.224 Einwohner (Stand 31.12.2024)
Zur Reform 2025 von 370 % auf 300 % geändert (-70 Prozentpunkte)
Datenstand 30.06.2025 (Regionaldatenbank). Änderungen ab 01.07.2025 sind noch nicht erfasst; maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts — nicht den Grundsteuerwert und nicht den bisherigen Jahresbetrag.
Anderer Hebesatz (z. B. aus Ihrem Bescheid)?
– Grundsteuer im Jahr · – je Quartal bei 300 %. Bitte einen Betrag wie 85,20 eingeben.
„Je Quartal“ ist eine rechnerische Orientierung. Maßgeblich sind die Zahlungstermine und Teilbeträge in Ihrem Grundsteuerbescheid; für Kleinbeträge und auf Antrag gelten andere Zahlungsweisen.
| Grundsteuer B | 300 % Datenstand 30.06.2025 |
|---|---|
| Grundsteuer B bis 2024 | 370 % Stand 31.12.2024 |
| Grundsteuer B 2022 | 370 % |
| Grundsteuer A | 370 % Datenstand 1. Halbjahr 2025 |
| Grundsteuer C (baureife Grundstücke) | Keine belastbare Angabe vorhanden |
| Gewerbesteuer | 400 % Datenstand 1. Halbjahr 2025 |
| Gemeindeschlüssel | 08216024 · PLZ 76456 |
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Einordnung
Rang 509 von 1100 Gemeinden in Baden-Württemberg (gleiche Hebesätze teilen sich einen Rang), Landesmedian 292 %, bundesweit 395 %. Modifiziertes Bodenwertmodell — was das für den Vergleich heißt.
Verglichen werden Hebesätze, nicht individuelle Steuerbeträge. Unterschiedliche Bewertungsmodelle und Messbeträge begrenzen die Vergleichbarkeit; die Reform 2025 verursacht zudem einen Bruch gegenüber den Werten bis 2024.
Weitere Gemeinden im Landkreis Rastatt
- Rastatt50.741 Einwohner · 430 → 385 %
- Gaggenau29.529 Einwohner · 430 → 350 %
- Bühl28.608 Einwohner · 395 → 330 %
- Gernsbach14.405 Einwohner · 440 → 430 %
- Durmersheim11.780 Einwohner · 320 → 190 %
- Sinzheim11.608 Einwohner · 310 → 250 %
- Bühlertal7.764 Einwohner · unverändert seit 2024
- Rheinmünster6.527 Einwohner · 320 → 280 %
- Bietigheim6.468 Einwohner · 350 → 185 %
- Ottersweier6.350 Einwohner · 340 → 260 %
So rechnet die Gemeinde
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Bei einem Messbetrag von 85,20 € ergibt 300 % eine Jahresgrundsteuer von 255,60 €. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts; gegen den Hebesatz selbst gibt es keinen Einspruch, nur gegen die Wertfeststellung und den Messbetrag. Rechenweg im Detail
Quelle und Gültigkeit
Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 (Stand 31.12.2024) und 71231-02-01-5 (im 1. Halbjahr 2025 geänderte Hebesätze, Stand 30.06.2025), Abruf 2026-09-19, dl-de/by-2-0. Einwohner: Destatis Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024. Eine Gemeindesatzung wurde für diese Seite noch nicht geprüft — Korrektur mit Link zur Satzung melden.