Hebesatz Grafrath
Grafrath · Landkreis Fürstenfeldbruck · Bayern · 3.885 Einwohner (Stand 31.12.2024)
Zur Reform 2025 von 495 % auf 450 % geändert (-45 Prozentpunkte)
Datenstand 30.06.2025 (Regionaldatenbank). Änderungen ab 01.07.2025 sind noch nicht erfasst; maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts — nicht den Grundsteuerwert und nicht den bisherigen Jahresbetrag.
Anderer Hebesatz (z. B. aus Ihrem Bescheid)?
– Grundsteuer im Jahr · – je Quartal bei 450 %. Bitte einen Betrag wie 85,20 eingeben.
„Je Quartal“ ist eine rechnerische Orientierung. Maßgeblich sind die Zahlungstermine und Teilbeträge in Ihrem Grundsteuerbescheid; für Kleinbeträge und auf Antrag gelten andere Zahlungsweisen.
| Grundsteuer B | 450 % Datenstand 30.06.2025 |
|---|---|
| Grundsteuer B bis 2024 | 495 % Stand 31.12.2024 |
| Grundsteuer B 2022 | 330 % |
| Grundsteuer A | 140 % Datenstand 1. Halbjahr 2025 |
| Grundsteuer C (baureife Grundstücke) | Keine belastbare Angabe vorhanden |
| Gewerbesteuer | 290 % Historischer Wert 2022 |
| Gemeindeschlüssel | 09179125 · PLZ 82284 |
Einordnung
Rang 53 von 2056 Gemeinden in Bayern (gleiche Hebesätze teilen sich einen Rang), Landesmedian 275 %, bundesweit 395 %. Flächenmodell — was das für den Vergleich heißt.
Verglichen werden Hebesätze, nicht individuelle Steuerbeträge. Unterschiedliche Bewertungsmodelle und Messbeträge begrenzen die Vergleichbarkeit; die Reform 2025 verursacht zudem einen Bruch gegenüber den Werten bis 2024.
Weitere Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck
- Germering40.916 Einwohner · 385 → 545 %
- Fürstenfeldbruck37.420 Einwohner · 350 → 480 %
- Olching27.310 Einwohner · 310 → 360 %
- Puchheim20.858 Einwohner · 320 → 350 %
- Gröbenzell19.362 Einwohner · 385 → 600 %
- Maisach13.974 Einwohner · 360 → 425 %
- Eichenau11.540 Einwohner · 330 → 450 %
- Emmering6.899 Einwohner · unverändert seit 2024
- Mammendorf5.066 Einwohner · 310 → 340 %
- Moorenweis4.122 Einwohner · 295 → 250 %
So rechnet die Gemeinde
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Bei einem Messbetrag von 85,20 € ergibt 450 % eine Jahresgrundsteuer von 383,40 €. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts; gegen den Hebesatz selbst gibt es keinen Einspruch, nur gegen die Wertfeststellung und den Messbetrag. Rechenweg im Detail
Quelle und Gültigkeit
Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 (Stand 31.12.2024) und 71231-02-01-5 (im 1. Halbjahr 2025 geänderte Hebesätze, Stand 30.06.2025), Abruf 2026-09-19, dl-de/by-2-0. Einwohner: Destatis Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024. Eine Gemeindesatzung wurde für diese Seite noch nicht geprüft — Korrektur mit Link zur Satzung melden.