Hebesatz Holzheim
Holzheim · Landkreis Dillingen a.d.Donau · Bayern · 3.748 Einwohner (Stand 31.12.2024)
Zur Reform 2025 von 340 % auf 175 % geändert (-165 Prozentpunkte)
Datenstand 30.06.2025 (Regionaldatenbank). Änderungen ab 01.07.2025 sind noch nicht erfasst; maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts — nicht den Grundsteuerwert und nicht den bisherigen Jahresbetrag.
Anderer Hebesatz (z. B. aus Ihrem Bescheid)?
– Grundsteuer im Jahr · – je Quartal bei 175 %. Bitte einen Betrag wie 85,20 eingeben.
„Je Quartal“ ist eine rechnerische Orientierung. Maßgeblich sind die Zahlungstermine und Teilbeträge in Ihrem Grundsteuerbescheid; für Kleinbeträge und auf Antrag gelten andere Zahlungsweisen.
| Grundsteuer B | 175 % Datenstand 30.06.2025 |
|---|---|
| Grundsteuer B bis 2024 | 340 % Stand 31.12.2024 |
| Grundsteuer B 2022 | 340 % |
| Grundsteuer A | 460 % Datenstand 1. Halbjahr 2025 |
| Grundsteuer C (baureife Grundstücke) | Keine belastbare Angabe vorhanden |
| Gewerbesteuer | 310 % Datenstand 1. Halbjahr 2025 |
| Gemeindeschlüssel | 09773140 · PLZ 89438 |
Einordnung
Rang 1877 von 2056 Gemeinden in Bayern (gleiche Hebesätze teilen sich einen Rang), Landesmedian 275 %, bundesweit 395 %. Flächenmodell — was das für den Vergleich heißt.
Verglichen werden Hebesätze, nicht individuelle Steuerbeträge. Unterschiedliche Bewertungsmodelle und Messbeträge begrenzen die Vergleichbarkeit; die Reform 2025 verursacht zudem einen Bruch gegenüber den Werten bis 2024.
Weitere Gemeinden im Landkreis Dillingen a.d.Donau
- Dillingen a.d.Donau19.806 Einwohner · 350 → 260 %
- Lauingen (Donau)11.510 Einwohner · 410 → 285 %
- Wertingen9.486 Einwohner · 450 → 310 %
- Gundelfingen a.d.Donau7.783 Einwohner · 385 → 260 %
- Höchstädt a.d.Donau6.902 Einwohner · 385 → 255 %
- Buttenwiesen6.081 Einwohner · 400 → 310 %
- Syrgenstein3.882 Einwohner · 350 → 250 %
- Bissingen3.682 Einwohner · 350 → 570 %
- Wittislingen2.546 Einwohner · 330 → 210 %
- Bachhagel2.289 Einwohner · 350 → 210 %
So rechnet die Gemeinde
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Bei einem Messbetrag von 85,20 € ergibt 175 % eine Jahresgrundsteuer von 149,10 €. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts; gegen den Hebesatz selbst gibt es keinen Einspruch, nur gegen die Wertfeststellung und den Messbetrag. Rechenweg im Detail
Quelle und Gültigkeit
Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 (Stand 31.12.2024) und 71231-02-01-5 (im 1. Halbjahr 2025 geänderte Hebesätze, Stand 30.06.2025), Abruf 2026-09-19, dl-de/by-2-0. Einwohner: Destatis Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024. Eine Gemeindesatzung wurde für diese Seite noch nicht geprüft — Korrektur mit Link zur Satzung melden.