Hebesatz Langenneufnach
Langenneufnach · Landkreis Augsburg · Bayern · 1.891 Einwohner (Stand 31.12.2024)
Zur Reform 2025 von 400 % auf 300 % geändert (-100 Prozentpunkte)
Datenstand 30.06.2025 (Regionaldatenbank). Änderungen ab 01.07.2025 sind noch nicht erfasst; maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts — nicht den Grundsteuerwert und nicht den bisherigen Jahresbetrag.
Anderer Hebesatz (z. B. aus Ihrem Bescheid)?
– Grundsteuer im Jahr · – je Quartal bei 300 %. Bitte einen Betrag wie 85,20 eingeben.
„Je Quartal“ ist eine rechnerische Orientierung. Maßgeblich sind die Zahlungstermine und Teilbeträge in Ihrem Grundsteuerbescheid; für Kleinbeträge und auf Antrag gelten andere Zahlungsweisen.
| Grundsteuer B | 300 % Datenstand 30.06.2025 |
|---|---|
| Grundsteuer B bis 2024 | 400 % Stand 31.12.2024 |
| Grundsteuer B 2022 | 400 % |
| Grundsteuer A | 300 % Datenstand 1. Halbjahr 2025 |
| Grundsteuer C (baureife Grundstücke) | Keine belastbare Angabe vorhanden |
| Gewerbesteuer | 340 % Historischer Wert 2022 |
| Gemeindeschlüssel | 09772168 · PLZ 86863 |
Einordnung
Rang 771 von 2056 Gemeinden in Bayern (gleiche Hebesätze teilen sich einen Rang), Landesmedian 275 %, bundesweit 395 %. Flächenmodell — was das für den Vergleich heißt.
Verglichen werden Hebesätze, nicht individuelle Steuerbeträge. Unterschiedliche Bewertungsmodelle und Messbeträge begrenzen die Vergleichbarkeit; die Reform 2025 verursacht zudem einen Bruch gegenüber den Werten bis 2024.
Weitere Gemeinden im Landkreis Augsburg
- Königsbrunn27.879 Einwohner · 340 → 390 %
- Gersthofen23.427 Einwohner · 310 → 275 %
- Neusäß22.904 Einwohner · 310 → 320 %
- Bobingen17.905 Einwohner · 390 → 360 %
- Stadtbergen15.649 Einwohner · 370 → 445 %
- Schwabmünchen15.277 Einwohner · unverändert seit 2024
- Meitingen12.307 Einwohner · unverändert seit 2024
- Diedorf10.699 Einwohner · unverändert seit 2024
- Langweid a.Lech8.737 Einwohner · 310 → 300 %
- Untermeitingen7.789 Einwohner · 330 → 250 %
So rechnet die Gemeinde
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Bei einem Messbetrag von 85,20 € ergibt 300 % eine Jahresgrundsteuer von 255,60 €. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts; gegen den Hebesatz selbst gibt es keinen Einspruch, nur gegen die Wertfeststellung und den Messbetrag. Rechenweg im Detail
Quelle und Gültigkeit
Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 (Stand 31.12.2024) und 71231-02-01-5 (im 1. Halbjahr 2025 geänderte Hebesätze, Stand 30.06.2025), Abruf 2026-09-19, dl-de/by-2-0. Einwohner: Destatis Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024. Eine Gemeindesatzung wurde für diese Seite noch nicht geprüft — Korrektur mit Link zur Satzung melden.