Hebesatz Obertaufkirchen
Obertaufkirchen · Landkreis Mühldorf a.Inn · Bayern · 2.723 Einwohner (Stand 31.12.2024)
Zur Reform 2025 von 340 % auf 250 % geändert (-90 Prozentpunkte)
Datenstand 30.06.2025 (Regionaldatenbank). Änderungen ab 01.07.2025 sind noch nicht erfasst; maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts — nicht den Grundsteuerwert und nicht den bisherigen Jahresbetrag.
Anderer Hebesatz (z. B. aus Ihrem Bescheid)?
– Grundsteuer im Jahr · – je Quartal bei 250 %. Bitte einen Betrag wie 85,20 eingeben.
„Je Quartal“ ist eine rechnerische Orientierung. Maßgeblich sind die Zahlungstermine und Teilbeträge in Ihrem Grundsteuerbescheid; für Kleinbeträge und auf Antrag gelten andere Zahlungsweisen.
| Grundsteuer B | 250 % Datenstand 30.06.2025 |
|---|---|
| Grundsteuer B bis 2024 | 340 % Stand 31.12.2024 |
| Grundsteuer B 2022 | 340 % |
| Grundsteuer A | 400 % Historischer Wert 2022 |
| Grundsteuer C (baureife Grundstücke) | Keine belastbare Angabe vorhanden |
| Gewerbesteuer | 350 % Datenstand 1. Halbjahr 2025 |
| Gemeindeschlüssel | 09183135 · PLZ 84419 |
Einordnung
Rang 1155 von 2056 Gemeinden in Bayern (gleiche Hebesätze teilen sich einen Rang), Landesmedian 275 %, bundesweit 395 %. Flächenmodell — was das für den Vergleich heißt.
Verglichen werden Hebesätze, nicht individuelle Steuerbeträge. Unterschiedliche Bewertungsmodelle und Messbeträge begrenzen die Vergleichbarkeit; die Reform 2025 verursacht zudem einen Bruch gegenüber den Werten bis 2024.
Weitere Gemeinden im Landkreis Mühldorf a.Inn
- Waldkraiburg25.737 Einwohner · unverändert seit 2024
- Mühldorf a.Inn22.503 Einwohner · unverändert seit 2024
- Ampfing7.234 Einwohner · 350 → 310 %
- Haag i.OB6.532 Einwohner · 340 → 290 %
- Neumarkt-Sankt Veit6.334 Einwohner · 380 → 370 %
- Gars a.Inn4.021 Einwohner · 380 → 250 %
- Kraiburg a.Inn4.021 Einwohner · unverändert seit 2024
- Mettenheim3.689 Einwohner · 280 → 300 %
- Schwindegg3.490 Einwohner · unverändert seit 2024
- Buchbach3.371 Einwohner · 350 → 230 %
So rechnet die Gemeinde
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Bei einem Messbetrag von 85,20 € ergibt 250 % eine Jahresgrundsteuer von 213,00 €. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts; gegen den Hebesatz selbst gibt es keinen Einspruch, nur gegen die Wertfeststellung und den Messbetrag. Rechenweg im Detail
Quelle und Gültigkeit
Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 (Stand 31.12.2024) und 71231-02-01-5 (im 1. Halbjahr 2025 geänderte Hebesätze, Stand 30.06.2025), Abruf 2026-09-19, dl-de/by-2-0. Einwohner: Destatis Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024. Eine Gemeindesatzung wurde für diese Seite noch nicht geprüft — Korrektur mit Link zur Satzung melden.