Hebesatz Schwarzach b.Nabburg
Schwarzach b.Nabburg · Landkreis Schwandorf · Bayern · 1.356 Einwohner (Stand 31.12.2024)
Zur Reform 2025 von 350 % auf 190 % geändert (-160 Prozentpunkte)
Datenstand 30.06.2025 (Regionaldatenbank). Änderungen ab 01.07.2025 sind noch nicht erfasst; maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts — nicht den Grundsteuerwert und nicht den bisherigen Jahresbetrag.
Anderer Hebesatz (z. B. aus Ihrem Bescheid)?
– Grundsteuer im Jahr · – je Quartal bei 190 %. Bitte einen Betrag wie 85,20 eingeben.
„Je Quartal“ ist eine rechnerische Orientierung. Maßgeblich sind die Zahlungstermine und Teilbeträge in Ihrem Grundsteuerbescheid; für Kleinbeträge und auf Antrag gelten andere Zahlungsweisen.
| Grundsteuer B | 190 % Datenstand 30.06.2025 |
|---|---|
| Grundsteuer B bis 2024 | 350 % Stand 31.12.2024 |
| Grundsteuer B 2022 | 310 % |
| Grundsteuer A | 290 % Datenstand 1. Halbjahr 2025 |
| Grundsteuer C (baureife Grundstücke) | Keine belastbare Angabe vorhanden |
| Gewerbesteuer | 310 % Historischer Wert 2022 |
| Gemeindeschlüssel | 09376162 · PLZ 92548 |
Einordnung
Rang 1725 von 2056 Gemeinden in Bayern (gleiche Hebesätze teilen sich einen Rang), Landesmedian 275 %, bundesweit 395 %. Flächenmodell — was das für den Vergleich heißt.
Verglichen werden Hebesätze, nicht individuelle Steuerbeträge. Unterschiedliche Bewertungsmodelle und Messbeträge begrenzen die Vergleichbarkeit; die Reform 2025 verursacht zudem einen Bruch gegenüber den Werten bis 2024.
Weitere Gemeinden im Landkreis Schwandorf
- Schwandorf29.877 Einwohner · 340 → 250 %
- Burglengenfeld14.569 Einwohner · 470 → 300 %
- Maxhütte-Haidhof12.053 Einwohner · 370 → 300 %
- Nittenau9.145 Einwohner · 380 → 205 %
- Neunburg vorm Wald8.093 Einwohner · 360 → 260 %
- Teublitz8.060 Einwohner · 390 → 270 %
- Nabburg6.276 Einwohner · 350 → 240 %
- Schwarzenfeld6.251 Einwohner · 340 → 210 %
- Wernberg-Köblitz5.494 Einwohner · 340 → 240 %
- Wackersdorf5.364 Einwohner · 280 → 225 %
So rechnet die Gemeinde
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Bei einem Messbetrag von 85,20 € ergibt 190 % eine Jahresgrundsteuer von 161,88 €. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts; gegen den Hebesatz selbst gibt es keinen Einspruch, nur gegen die Wertfeststellung und den Messbetrag. Rechenweg im Detail
Quelle und Gültigkeit
Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 (Stand 31.12.2024) und 71231-02-01-5 (im 1. Halbjahr 2025 geänderte Hebesätze, Stand 30.06.2025), Abruf 2026-09-19, dl-de/by-2-0. Einwohner: Destatis Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024. Eine Gemeindesatzung wurde für diese Seite noch nicht geprüft — Korrektur mit Link zur Satzung melden.