Hebesatz Simbach
Simbach, M · Landkreis Dingolfing-Landau · Bayern · 4.197 Einwohner (Stand 31.12.2024)
Zur Reform 2025 von 360 % auf 185 % geändert (-175 Prozentpunkte)
Datenstand 30.06.2025 (Regionaldatenbank). Änderungen ab 01.07.2025 sind noch nicht erfasst; maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts — nicht den Grundsteuerwert und nicht den bisherigen Jahresbetrag.
Anderer Hebesatz (z. B. aus Ihrem Bescheid)?
– Grundsteuer im Jahr · – je Quartal bei 185 %. Bitte einen Betrag wie 85,20 eingeben.
„Je Quartal“ ist eine rechnerische Orientierung. Maßgeblich sind die Zahlungstermine und Teilbeträge in Ihrem Grundsteuerbescheid; für Kleinbeträge und auf Antrag gelten andere Zahlungsweisen.
| Grundsteuer B | 185 % Datenstand 30.06.2025 |
|---|---|
| Grundsteuer B bis 2024 | 360 % Stand 31.12.2024 |
| Grundsteuer B 2022 | 360 % |
| Grundsteuer A | 365 % Datenstand 1. Halbjahr 2025 |
| Grundsteuer C (baureife Grundstücke) | Keine belastbare Angabe vorhanden |
| Gewerbesteuer | 340 % Historischer Wert 2022 |
| Gemeindeschlüssel | 09279135 · PLZ 94436 |
Einordnung
Rang 1783 von 2056 Gemeinden in Bayern (gleiche Hebesätze teilen sich einen Rang), Landesmedian 275 %, bundesweit 395 %. Flächenmodell — was das für den Vergleich heißt.
Verglichen werden Hebesätze, nicht individuelle Steuerbeträge. Unterschiedliche Bewertungsmodelle und Messbeträge begrenzen die Vergleichbarkeit; die Reform 2025 verursacht zudem einen Bruch gegenüber den Werten bis 2024.
Weitere Gemeinden im Landkreis Dingolfing-Landau
- Dingolfing20.749 Einwohner · 250 → 210 %
- Landau a.d.Isar14.801 Einwohner · 380 → 260 %
- Reisbach7.719 Einwohner · 350 → 190 %
- Wallersdorf7.246 Einwohner · 310 → 190 %
- Pilsting7.158 Einwohner · 380 → 240 %
- Eichendorf6.651 Einwohner · 320 → 190 %
- Mengkofen6.065 Einwohner · 330 → 170 %
- Moosthenning5.290 Einwohner · 370 → 250 %
- Frontenhausen4.821 Einwohner · 350 → 240 %
- Loiching3.814 Einwohner · 330 → 260 %
So rechnet die Gemeinde
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Bei einem Messbetrag von 85,20 € ergibt 185 % eine Jahresgrundsteuer von 157,62 €. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts; gegen den Hebesatz selbst gibt es keinen Einspruch, nur gegen die Wertfeststellung und den Messbetrag. Rechenweg im Detail
Quelle und Gültigkeit
Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 (Stand 31.12.2024) und 71231-02-01-5 (im 1. Halbjahr 2025 geänderte Hebesätze, Stand 30.06.2025), Abruf 2026-09-19, dl-de/by-2-0. Einwohner: Destatis Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024. Eine Gemeindesatzung wurde für diese Seite noch nicht geprüft — Korrektur mit Link zur Satzung melden.