Hebesatz Spalt
Spalt, St · Landkreis Roth · Bayern · 5.196 Einwohner (Stand 31.12.2024)
Unverändert seit 2024 — keine Änderung zum 30.06.2025 gemeldet
Datenstand 30.06.2025 (Regionaldatenbank). Änderungen ab 01.07.2025 sind noch nicht erfasst; maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts — nicht den Grundsteuerwert und nicht den bisherigen Jahresbetrag.
Anderer Hebesatz (z. B. aus Ihrem Bescheid)?
– Grundsteuer im Jahr · – je Quartal bei 380 %. Bitte einen Betrag wie 85,20 eingeben.
„Je Quartal“ ist eine rechnerische Orientierung. Maßgeblich sind die Zahlungstermine und Teilbeträge in Ihrem Grundsteuerbescheid; für Kleinbeträge und auf Antrag gelten andere Zahlungsweisen.
| Grundsteuer B | 380 % Datenstand 30.06.2025 |
|---|---|
| Grundsteuer B 2022 | 380 % |
| Grundsteuer A | 380 % Historischer Wert 2022 |
| Grundsteuer C (baureife Grundstücke) | Keine belastbare Angabe vorhanden |
| Gewerbesteuer | 350 % Historischer Wert 2022 |
| Gemeindeschlüssel | 09576147 · PLZ 91174 |
Einordnung
Rang 204 von 2056 Gemeinden in Bayern (gleiche Hebesätze teilen sich einen Rang), Landesmedian 275 %, bundesweit 395 %. Flächenmodell — was das für den Vergleich heißt.
Verglichen werden Hebesätze, nicht individuelle Steuerbeträge. Unterschiedliche Bewertungsmodelle und Messbeträge begrenzen die Vergleichbarkeit; die Reform 2025 verursacht zudem einen Bruch gegenüber den Werten bis 2024.
Weitere Gemeinden im Landkreis Roth
- Roth25.458 Einwohner · unverändert seit 2024
- Wendelstein16.446 Einwohner · unverändert seit 2024
- Hilpoltstein13.654 Einwohner · unverändert seit 2024
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- Schwanstetten7.167 Einwohner · unverändert seit 2024
- Greding7.154 Einwohner · 320 → 240 %
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- Georgensgmünd6.907 Einwohner · 330 → 235 %
- Abenberg5.547 Einwohner · 330 → 280 %
- Büchenbach5.514 Einwohner · unverändert seit 2024
So rechnet die Gemeinde
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Bei einem Messbetrag von 85,20 € ergibt 380 % eine Jahresgrundsteuer von 323,76 €. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts; gegen den Hebesatz selbst gibt es keinen Einspruch, nur gegen die Wertfeststellung und den Messbetrag. Rechenweg im Detail
Quelle und Gültigkeit
Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 (Stand 31.12.2024) und 71231-02-01-5 (im 1. Halbjahr 2025 geänderte Hebesätze, Stand 30.06.2025), Abruf 2026-09-19, dl-de/by-2-0. Einwohner: Destatis Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024. Eine Gemeindesatzung wurde für diese Seite noch nicht geprüft — Korrektur mit Link zur Satzung melden.