Hebesatz Bad Liebenwerda
Bad Liebenwerda, Stadt · Landkreis Elbe-Elster · Brandenburg · 8.899 Einwohner (Stand 31.12.2024)
Zur Reform 2025 von 420 % auf 520 % geändert (+100 Prozentpunkte)
Datenstand 30.06.2025 (Regionaldatenbank). Änderungen ab 01.07.2025 sind noch nicht erfasst; maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts — nicht den Grundsteuerwert und nicht den bisherigen Jahresbetrag.
Anderer Hebesatz (z. B. aus Ihrem Bescheid)?
– Grundsteuer im Jahr · – je Quartal bei 520 %. Bitte einen Betrag wie 85,20 eingeben.
„Je Quartal“ ist eine rechnerische Orientierung. Maßgeblich sind die Zahlungstermine und Teilbeträge in Ihrem Grundsteuerbescheid; für Kleinbeträge und auf Antrag gelten andere Zahlungsweisen.
| Grundsteuer B | 520 % Datenstand 30.06.2025 |
|---|---|
| Grundsteuer B bis 2024 | 420 % Stand 31.12.2024 |
| Grundsteuer B 2022 | 420 % |
| Grundsteuer A | 350 % Datenstand 1. Halbjahr 2025 |
| Grundsteuer C (baureife Grundstücke) | Keine belastbare Angabe vorhanden |
| Gewerbesteuer | 335 % Datenstand 1. Halbjahr 2025 |
| Gemeindeschlüssel | 12062024 · PLZ 04924 |
Einordnung
Rang 13 von 413 Gemeinden in Brandenburg (gleiche Hebesätze teilen sich einen Rang), Landesmedian 370 %, bundesweit 395 %. Bundesmodell — was das für den Vergleich heißt.
Verglichen werden Hebesätze, nicht individuelle Steuerbeträge. Unterschiedliche Bewertungsmodelle und Messbeträge begrenzen die Vergleichbarkeit; die Reform 2025 verursacht zudem einen Bruch gegenüber den Werten bis 2024.
Weitere Gemeinden im Landkreis Elbe-Elster
- Finsterwalde15.496 Einwohner · unverändert seit 2024
- Herzberg (Elster)8.732 Einwohner · unverändert seit 2024
- Doberlug-Kirchhain8.438 Einwohner · 380 → 510 %
- Elsterwerda7.663 Einwohner · 405 → 580 %
- Falkenberg/Elster6.070 Einwohner · 391 → 470 %
- Uebigau-Wahrenbrück4.905 Einwohner · unverändert seit 2024
- Röderland3.618 Einwohner · unverändert seit 2024
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- Sonnewalde3.120 Einwohner · unverändert seit 2024
- Schönewalde2.899 Einwohner · 410 → 423 %
So rechnet die Gemeinde
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Bei einem Messbetrag von 85,20 € ergibt 520 % eine Jahresgrundsteuer von 443,04 €. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts; gegen den Hebesatz selbst gibt es keinen Einspruch, nur gegen die Wertfeststellung und den Messbetrag. Rechenweg im Detail
Quelle und Gültigkeit
Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 (Stand 31.12.2024) und 71231-02-01-5 (im 1. Halbjahr 2025 geänderte Hebesätze, Stand 30.06.2025), Abruf 2026-09-19, dl-de/by-2-0. Einwohner: Destatis Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024. Eine Gemeindesatzung wurde für diese Seite noch nicht geprüft — Korrektur mit Link zur Satzung melden.