Hebesatz Marienfließ
Marienfließ · Landkreis Prignitz · Brandenburg · 680 Einwohner (Stand 31.12.2024)
Zur Reform 2025 von 380 % auf 360 % geändert (-20 Prozentpunkte)
Datenstand 30.06.2025 (Regionaldatenbank). Änderungen ab 01.07.2025 sind noch nicht erfasst; maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts — nicht den Grundsteuerwert und nicht den bisherigen Jahresbetrag.
Anderer Hebesatz (z. B. aus Ihrem Bescheid)?
– Grundsteuer im Jahr · – je Quartal bei 360 %. Bitte einen Betrag wie 85,20 eingeben.
„Je Quartal“ ist eine rechnerische Orientierung. Maßgeblich sind die Zahlungstermine und Teilbeträge in Ihrem Grundsteuerbescheid; für Kleinbeträge und auf Antrag gelten andere Zahlungsweisen.
| Grundsteuer B | 360 % Datenstand 30.06.2025 |
|---|---|
| Grundsteuer B bis 2024 | 380 % Stand 31.12.2024 |
| Grundsteuer B 2022 | 380 % |
| Grundsteuer A | 240 % Datenstand 1. Halbjahr 2025 |
| Grundsteuer C (baureife Grundstücke) | Keine belastbare Angabe vorhanden |
| Gewerbesteuer | 320 % Historischer Wert 2022 |
| Gemeindeschlüssel | 12070266 · PLZ 16945 |
Einordnung
Rang 219 von 413 Gemeinden in Brandenburg (gleiche Hebesätze teilen sich einen Rang), Landesmedian 370 %, bundesweit 395 %. Bundesmodell — was das für den Vergleich heißt.
Verglichen werden Hebesätze, nicht individuelle Steuerbeträge. Unterschiedliche Bewertungsmodelle und Messbeträge begrenzen die Vergleichbarkeit; die Reform 2025 verursacht zudem einen Bruch gegenüber den Werten bis 2024.
Weitere Gemeinden im Landkreis Prignitz
- Wittenberge17.058 Einwohner · 400 → 470 %
- Perleberg12.022 Einwohner · 400 → 470 %
- Pritzwalk11.866 Einwohner · unverändert seit 2024
- Karstädt5.803 Einwohner · 380 → 450 %
- Groß Pankow (Prignitz)3.801 Einwohner · 381 → 400 %
- Gumtow3.183 Einwohner · 300 → 350 %
- Plattenburg3.149 Einwohner · 479 → 480 %
- Putlitz2.566 Einwohner · 384 → 450 %
- Bad Wilsnack2.512 Einwohner · unverändert seit 2024
- Meyenburg2.061 Einwohner · 385 → 470 %
So rechnet die Gemeinde
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Bei einem Messbetrag von 85,20 € ergibt 360 % eine Jahresgrundsteuer von 306,72 €. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts; gegen den Hebesatz selbst gibt es keinen Einspruch, nur gegen die Wertfeststellung und den Messbetrag. Rechenweg im Detail
Quelle und Gültigkeit
Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 (Stand 31.12.2024) und 71231-02-01-5 (im 1. Halbjahr 2025 geänderte Hebesätze, Stand 30.06.2025), Abruf 2026-09-19, dl-de/by-2-0. Einwohner: Destatis Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024. Eine Gemeindesatzung wurde für diese Seite noch nicht geprüft — Korrektur mit Link zur Satzung melden.