Hebesatz Münster (Hessen)
Münster (Hessen) · Landkreis Darmstadt-Dieburg · Hessen · 14.813 Einwohner (Stand 31.12.2024)
Zur Reform 2025 von 528 % auf 504 % geändert (-24 Prozentpunkte)
Datenstand 30.06.2025 (Regionaldatenbank). Änderungen ab 01.07.2025 sind noch nicht erfasst; maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts — nicht den Grundsteuerwert und nicht den bisherigen Jahresbetrag.
Anderer Hebesatz (z. B. aus Ihrem Bescheid)?
– Grundsteuer im Jahr · – je Quartal bei 504 %. Bitte einen Betrag wie 85,20 eingeben.
„Je Quartal“ ist eine rechnerische Orientierung. Maßgeblich sind die Zahlungstermine und Teilbeträge in Ihrem Grundsteuerbescheid; für Kleinbeträge und auf Antrag gelten andere Zahlungsweisen.
| Grundsteuer B | 504 % Datenstand 30.06.2025 |
|---|---|
| Grundsteuer B bis 2024 | 528 % Stand 31.12.2024 |
| Grundsteuer B 2022 | 528 % |
| Grundsteuer A | 390 % Datenstand 1. Halbjahr 2025 |
| Grundsteuer C (baureife Grundstücke) | Keine belastbare Angabe vorhanden |
| Gewerbesteuer | 380 % Historischer Wert 2022 |
| Gemeindeschlüssel | 06432015 · PLZ 64839 |
Einordnung
Rang 156 von 421 Gemeinden in Hessen (gleiche Hebesätze teilen sich einen Rang), Landesmedian 420 %, bundesweit 395 %. Flächen-Faktor-Modell — was das für den Vergleich heißt.
Verglichen werden Hebesätze, nicht individuelle Steuerbeträge. Unterschiedliche Bewertungsmodelle und Messbeträge begrenzen die Vergleichbarkeit; die Reform 2025 verursacht zudem einen Bruch gegenüber den Werten bis 2024.
Weitere Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg
- Griesheim29.309 Einwohner · 650 → 1.290 %
- Weiterstadt26.583 Einwohner · 640 → 835 %
- Pfungstadt25.415 Einwohner · 670 → 890 %
- Groß-Umstadt21.245 Einwohner · 835 → 695 %
- Babenhausen17.695 Einwohner · 645 → 540 %
- Reinheim16.503 Einwohner · 525 → 430 %
- Seeheim-Jugenheim16.392 Einwohner · 850 → 1.226 %
- Dieburg15.798 Einwohner · 450 → 419 %
- Ober-Ramstadt15.078 Einwohner · 850 → 1.060 %
- Groß-Zimmern14.607 Einwohner · 500 → 454 %
So rechnet die Gemeinde
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Bei einem Messbetrag von 85,20 € ergibt 504 % eine Jahresgrundsteuer von 429,41 €. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts; gegen den Hebesatz selbst gibt es keinen Einspruch, nur gegen die Wertfeststellung und den Messbetrag. Rechenweg im Detail
Quelle und Gültigkeit
Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 (Stand 31.12.2024) und 71231-02-01-5 (im 1. Halbjahr 2025 geänderte Hebesätze, Stand 30.06.2025), Abruf 2026-09-19, dl-de/by-2-0. Einwohner: Destatis Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024. Eine Gemeindesatzung wurde für diese Seite noch nicht geprüft — Korrektur mit Link zur Satzung melden.