Hebesatz Schlangenbad
Schlangenbad · Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis · Hessen · 5.967 Einwohner (Stand 31.12.2024)
Zur Reform 2025 von 592 % auf 910 % geändert (+318 Prozentpunkte)
Datenstand 30.06.2025 (Regionaldatenbank). Änderungen ab 01.07.2025 sind noch nicht erfasst; maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts — nicht den Grundsteuerwert und nicht den bisherigen Jahresbetrag.
Anderer Hebesatz (z. B. aus Ihrem Bescheid)?
– Grundsteuer im Jahr · – je Quartal bei 910 %. Bitte einen Betrag wie 85,20 eingeben.
„Je Quartal“ ist eine rechnerische Orientierung. Maßgeblich sind die Zahlungstermine und Teilbeträge in Ihrem Grundsteuerbescheid; für Kleinbeträge und auf Antrag gelten andere Zahlungsweisen.
| Grundsteuer B | 910 % Datenstand 30.06.2025 |
|---|---|
| Grundsteuer B bis 2024 | 592 % Stand 31.12.2024 |
| Grundsteuer B 2022 | 592 % |
| Grundsteuer A | 268 % Datenstand 1. Halbjahr 2025 |
| Grundsteuer C (baureife Grundstücke) | Keine belastbare Angabe vorhanden |
| Gewerbesteuer | 390 % Historischer Wert 2022 |
| Gemeindeschlüssel | 06439014 · PLZ 65388 |
Einordnung
Rang 35 von 421 Gemeinden in Hessen (gleiche Hebesätze teilen sich einen Rang), Landesmedian 420 %, bundesweit 395 %. Flächen-Faktor-Modell — was das für den Vergleich heißt.
Verglichen werden Hebesätze, nicht individuelle Steuerbeträge. Unterschiedliche Bewertungsmodelle und Messbeträge begrenzen die Vergleichbarkeit; die Reform 2025 verursacht zudem einen Bruch gegenüber den Werten bis 2024.
Weitere Gemeinden im Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis
- Taunusstein30.145 Einwohner · 600 → 670 %
- Idstein25.736 Einwohner · 450 → 485 %
- Eltville am Rhein17.031 Einwohner · 620 → 850 %
- Niedernhausen14.345 Einwohner · 560 → 600 %
- Bad Schwalbach11.532 Einwohner · 845 → 895 %
- Oestrich-Winkel11.443 Einwohner · 850 → 980 %
- Geisenheim11.369 Einwohner · unverändert seit 2024
- Hünstetten10.380 Einwohner · 580 → 437 %
- Rüdesheim am Rhein9.879 Einwohner · 790 → 676 %
- Heidenrod7.437 Einwohner · 365 → 250 %
So rechnet die Gemeinde
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Bei einem Messbetrag von 85,20 € ergibt 910 % eine Jahresgrundsteuer von 775,32 €. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts; gegen den Hebesatz selbst gibt es keinen Einspruch, nur gegen die Wertfeststellung und den Messbetrag. Rechenweg im Detail
Quelle und Gültigkeit
Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 (Stand 31.12.2024) und 71231-02-01-5 (im 1. Halbjahr 2025 geänderte Hebesätze, Stand 30.06.2025), Abruf 2026-09-19, dl-de/by-2-0. Einwohner: Destatis Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024. Eine Gemeindesatzung wurde für diese Seite noch nicht geprüft — Korrektur mit Link zur Satzung melden.