Hebesatz Duisburg
Duisburg, kreisfreie Stadt · Nordrhein-Westfalen · 502.270 Einwohner (Stand 31.12.2024)
Getrennte Hebesätze wahrscheinlich — bitte im Bescheid nachsehen
Duisburg hat für 2025 die Grundsteuer A neu festgesetzt, meldet aber keinen einheitlichen Grundsteuer-B-Satz. In Nordrhein-Westfalen dürfen Gemeinden seit 2025 für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen (§ 25 Abs. 5 GrStG); solche Sätze kann die amtliche Tabelle nicht abbilden. Bis 2024 galten 845 %. Für die Berechnung tragen Sie den Hebesatz aus Ihrem Grundsteuerbescheid ein.
Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts — nicht den Grundsteuerwert und nicht den bisherigen Jahresbetrag.
Hebesatz aus dem Bescheid eingeben
– Grundsteuer im Jahr · – je Quartal bei – %. Bitte einen Betrag wie 85,20 eingeben.
„Je Quartal“ ist eine rechnerische Orientierung. Maßgeblich sind die Zahlungstermine und Teilbeträge in Ihrem Grundsteuerbescheid; für Kleinbeträge und auf Antrag gelten andere Zahlungsweisen.
| Grundsteuer B bis 2024 | 845 % Stand 31.12.2024 |
|---|---|
| Grundsteuer B 2022 | 855 % |
| Grundsteuer A | 329 % Datenstand 1. Halbjahr 2025 |
| Grundsteuer C (baureife Grundstücke) | Keine belastbare Angabe vorhanden |
| Gewerbesteuer | 495 % Datenstand 1. Halbjahr 2025 |
| Gemeindeschlüssel | 05112000 · PLZ 47051 |
Alle Gemeinden in Nordrhein-WestfalenBescheid prüfen & Einspruch
So rechnet die Gemeinde
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts; gegen den Hebesatz selbst gibt es keinen Einspruch, nur gegen die Wertfeststellung und den Messbetrag. Rechenweg im Detail
Quelle und Gültigkeit
Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 (Stand 31.12.2024) und 71231-02-01-5 (im 1. Halbjahr 2025 geänderte Hebesätze, Stand 30.06.2025), Abruf 2026-09-19, dl-de/by-2-0. Einwohner: Destatis Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024. Eine Gemeindesatzung wurde für diese Seite noch nicht geprüft — Korrektur mit Link zur Satzung melden.