Hebesatz Metelen
Metelen · Kreis Steinfurt · Nordrhein-Westfalen · 6.539 Einwohner (Stand 31.12.2024)
Zur Reform 2025 von 495 % auf 688 % geändert (+193 Prozentpunkte)
Datenstand 30.06.2025 (Regionaldatenbank). Änderungen ab 01.07.2025 sind noch nicht erfasst; maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts — nicht den Grundsteuerwert und nicht den bisherigen Jahresbetrag.
Anderer Hebesatz (z. B. aus Ihrem Bescheid)?
– Grundsteuer im Jahr · – je Quartal bei 688 %. Bitte einen Betrag wie 85,20 eingeben.
„Je Quartal“ ist eine rechnerische Orientierung. Maßgeblich sind die Zahlungstermine und Teilbeträge in Ihrem Grundsteuerbescheid; für Kleinbeträge und auf Antrag gelten andere Zahlungsweisen.
| Grundsteuer B | 688 % Datenstand 30.06.2025 |
|---|---|
| Grundsteuer B bis 2024 | 495 % Stand 31.12.2024 |
| Grundsteuer B 2022 | 495 % |
| Grundsteuer A | 197 % Datenstand 1. Halbjahr 2025 |
| Grundsteuer C (baureife Grundstücke) | Keine belastbare Angabe vorhanden |
| Gewerbesteuer | 442 % Historischer Wert 2022 |
| Gemeindeschlüssel | 05566052 · PLZ 48629 |
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Einordnung
Rang 166 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (gleiche Hebesätze teilen sich einen Rang), Landesmedian 664 %, bundesweit 395 %. Bundesmodell — was das für den Vergleich heißt.
Verglichen werden Hebesätze, nicht individuelle Steuerbeträge. Unterschiedliche Bewertungsmodelle und Messbeträge begrenzen die Vergleichbarkeit; die Reform 2025 verursacht zudem einen Bruch gegenüber den Werten bis 2024.
Hinweis für Nordrhein-Westfalen: Gemeinden dürfen seit 2025 getrennte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festsetzen (§ 25 Abs. 5 GrStG). Die amtliche Tabelle führt einen Satz je Gemeinde; steht in Ihrem Bescheid ein anderer Wert, rechnen Sie oben mit diesem.
Weitere Gemeinden im Kreis Steinfurt
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- Steinfurt34.860 Einwohner · Wohnen/Nichtwohnen getrennt
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- Ochtrup20.394 Einwohner · Wohnen/Nichtwohnen getrennt
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- Neuenkirchen13.915 Einwohner · 455 → 568 %
- Lotte13.770 Einwohner · Wohnen/Nichtwohnen getrennt
So rechnet die Gemeinde
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Bei einem Messbetrag von 85,20 € ergibt 688 % eine Jahresgrundsteuer von 586,18 €. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts; gegen den Hebesatz selbst gibt es keinen Einspruch, nur gegen die Wertfeststellung und den Messbetrag. Rechenweg im Detail
Quelle und Gültigkeit
Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 (Stand 31.12.2024) und 71231-02-01-5 (im 1. Halbjahr 2025 geänderte Hebesätze, Stand 30.06.2025), Abruf 2026-09-19, dl-de/by-2-0. Einwohner: Destatis Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024. Eine Gemeindesatzung wurde für diese Seite noch nicht geprüft — Korrektur mit Link zur Satzung melden.