Hebesatz Mettmann
Mettmann, Stadt · Nordrhein-Westfalen · 39.542 Einwohner (Stand 31.12.2024)
Zur Reform 2025 von 745 % auf 932 % geändert (+187 Prozentpunkte)
Datenstand 30.06.2025 (Regionaldatenbank). Änderungen ab 01.07.2025 sind noch nicht erfasst; maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts — nicht den Grundsteuerwert und nicht den bisherigen Jahresbetrag.
Anderer Hebesatz (z. B. aus Ihrem Bescheid)?
– Grundsteuer im Jahr · – je Quartal bei 932 %. Bitte einen Betrag wie 85,20 eingeben.
„Je Quartal“ ist eine rechnerische Orientierung. Maßgeblich sind die Zahlungstermine und Teilbeträge in Ihrem Grundsteuerbescheid; für Kleinbeträge und auf Antrag gelten andere Zahlungsweisen.
| Grundsteuer B | 932 % Datenstand 30.06.2025 |
|---|---|
| Grundsteuer B bis 2024 | 745 % Stand 31.12.2024 |
| Grundsteuer B 2022 | 675 % |
| Grundsteuer A | 499 % Datenstand 1. Halbjahr 2025 |
| Grundsteuer C (baureife Grundstücke) | Keine belastbare Angabe vorhanden |
| Gewerbesteuer | 435 % Historischer Wert 2022 |
| Gemeindeschlüssel | 05158024 · PLZ 40822 |
Alle Gemeinden in Nordrhein-WestfalenBescheid prüfen & Einspruch
Einordnung
Rang 29 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (gleiche Hebesätze teilen sich einen Rang), Landesmedian 664 %, bundesweit 395 %. Bundesmodell — was das für den Vergleich heißt.
Verglichen werden Hebesätze, nicht individuelle Steuerbeträge. Unterschiedliche Bewertungsmodelle und Messbeträge begrenzen die Vergleichbarkeit; die Reform 2025 verursacht zudem einen Bruch gegenüber den Werten bis 2024.
Hinweis für Nordrhein-Westfalen: Gemeinden dürfen seit 2025 getrennte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festsetzen (§ 25 Abs. 5 GrStG). Die amtliche Tabelle führt einen Satz je Gemeinde; steht in Ihrem Bescheid ein anderer Wert, rechnen Sie oben mit diesem.
Weitere Gemeinden im Kreis Mettmann
- Ratingen89.368 Einwohner · Wohnen/Nichtwohnen getrennt
- Velbert82.463 Einwohner · 650 → 931 %
- Langenfeld (Rhld.)59.975 Einwohner · 360 → 418 %
- Hilden55.157 Einwohner · Wohnen/Nichtwohnen getrennt
- Erkrath43.706 Einwohner · Wohnen/Nichtwohnen getrennt
- Monheim am Rhein43.630 Einwohner · 282 → 1.000 %
- Haan30.086 Einwohner · Wohnen/Nichtwohnen getrennt
- Heiligenhaus26.252 Einwohner · 680 → 983 %
- Wülfrath20.731 Einwohner · Wohnen/Nichtwohnen getrennt
So rechnet die Gemeinde
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Bei einem Messbetrag von 85,20 € ergibt 932 % eine Jahresgrundsteuer von 794,06 €. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts; gegen den Hebesatz selbst gibt es keinen Einspruch, nur gegen die Wertfeststellung und den Messbetrag. Rechenweg im Detail
Quelle und Gültigkeit
Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 (Stand 31.12.2024) und 71231-02-01-5 (im 1. Halbjahr 2025 geänderte Hebesätze, Stand 30.06.2025), Abruf 2026-09-19, dl-de/by-2-0. Einwohner: Destatis Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024. Eine Gemeindesatzung wurde für diese Seite noch nicht geprüft — Korrektur mit Link zur Satzung melden.