Hebesatz Niederkrüchten
Niederkrüchten · Kreis Viersen · Nordrhein-Westfalen · 14.619 Einwohner (Stand 31.12.2024)
Zur Reform 2025 von 493 % auf 505 % geändert (+12 Prozentpunkte)
Datenstand 30.06.2025 (Regionaldatenbank). Änderungen ab 01.07.2025 sind noch nicht erfasst; maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts — nicht den Grundsteuerwert und nicht den bisherigen Jahresbetrag.
Anderer Hebesatz (z. B. aus Ihrem Bescheid)?
– Grundsteuer im Jahr · – je Quartal bei 505 %. Bitte einen Betrag wie 85,20 eingeben.
„Je Quartal“ ist eine rechnerische Orientierung. Maßgeblich sind die Zahlungstermine und Teilbeträge in Ihrem Grundsteuerbescheid; für Kleinbeträge und auf Antrag gelten andere Zahlungsweisen.
| Grundsteuer B | 505 % Datenstand 30.06.2025 |
|---|---|
| Grundsteuer B bis 2024 | 493 % Stand 31.12.2024 |
| Grundsteuer B 2022 | 450 % |
| Grundsteuer A | 262 % Datenstand 1. Halbjahr 2025 |
| Grundsteuer C (baureife Grundstücke) | Keine belastbare Angabe vorhanden |
| Gewerbesteuer | 420 % Historischer Wert 2022 |
| Gemeindeschlüssel | 05166020 · PLZ 41372 |
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Einordnung
Rang 338 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (gleiche Hebesätze teilen sich einen Rang), Landesmedian 664 %, bundesweit 395 %. Bundesmodell — was das für den Vergleich heißt.
Verglichen werden Hebesätze, nicht individuelle Steuerbeträge. Unterschiedliche Bewertungsmodelle und Messbeträge begrenzen die Vergleichbarkeit; die Reform 2025 verursacht zudem einen Bruch gegenüber den Werten bis 2024.
Hinweis für Nordrhein-Westfalen: Gemeinden dürfen seit 2025 getrennte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festsetzen (§ 25 Abs. 5 GrStG). Die amtliche Tabelle führt einen Satz je Gemeinde; steht in Ihrem Bescheid ein anderer Wert, rechnen Sie oben mit diesem.
Weitere Gemeinden im Kreis Viersen
- Viersen78.373 Einwohner · Wohnen/Nichtwohnen getrennt
- Willich49.413 Einwohner · 545 → 556 %
- Nettetal41.955 Einwohner · 450 → 578 %
- Kempen34.105 Einwohner · 501 → 616 %
- Tönisvorst29.251 Einwohner · 520 → 577 %
- Schwalmtal18.826 Einwohner · 480 → 582 %
- Brüggen16.198 Einwohner · Wohnen/Nichtwohnen getrennt
- Grefrath15.117 Einwohner · 525 → 620 %
So rechnet die Gemeinde
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Bei einem Messbetrag von 85,20 € ergibt 505 % eine Jahresgrundsteuer von 430,26 €. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts; gegen den Hebesatz selbst gibt es keinen Einspruch, nur gegen die Wertfeststellung und den Messbetrag. Rechenweg im Detail
Quelle und Gültigkeit
Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 (Stand 31.12.2024) und 71231-02-01-5 (im 1. Halbjahr 2025 geänderte Hebesätze, Stand 30.06.2025), Abruf 2026-09-19, dl-de/by-2-0. Einwohner: Destatis Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024. Eine Gemeindesatzung wurde für diese Seite noch nicht geprüft — Korrektur mit Link zur Satzung melden.