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Hebesatz Rheda-Wiedenbrück

Rheda-Wiedenbrück, Stadt · Kreis Gütersloh · Nordrhein-Westfalen · 48.030 Einwohner (Stand 31.12.2024)

647 %Grundsteuer B 2025

Zur Reform 2025 von 501 % auf 647 % geändert (+146 Prozentpunkte)

Datenstand 30.06.2025 (Regionaldatenbank). Änderungen ab 01.07.2025 sind noch nicht erfasst; maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde.

Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts — nicht den Grundsteuerwert und nicht den bisherigen Jahresbetrag.

Anderer Hebesatz (z. B. aus Ihrem Bescheid)?

Grundsteuer im Jahr · je Quartal bei 647 %.

„Je Quartal“ ist eine rechnerische Orientierung. Maßgeblich sind die Zahlungstermine und Teilbeträge in Ihrem Grundsteuerbescheid; für Kleinbeträge und auf Antrag gelten andere Zahlungsweisen.

Grundsteuer B647 % Datenstand 30.06.2025
Grundsteuer B bis 2024501 % Stand 31.12.2024
Grundsteuer B 2022423 %
Grundsteuer A267 % Datenstand 1. Halbjahr 2025
Grundsteuer C (baureife Grundstücke)Keine belastbare Angabe vorhanden
Gewerbesteuer403 % Historischer Wert 2022
Gemeindeschlüssel05754028 · PLZ 33378

Einordnung

Rang 216 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (gleiche Hebesätze teilen sich einen Rang), Landesmedian 664 %, bundesweit 395 %. Bundesmodell — was das für den Vergleich heißt.

Verglichen werden Hebesätze, nicht individuelle Steuerbeträge. Unterschiedliche Bewertungsmodelle und Messbeträge begrenzen die Vergleichbarkeit; die Reform 2025 verursacht zudem einen Bruch gegenüber den Werten bis 2024.

Hinweis für Nordrhein-Westfalen: Gemeinden dürfen seit 2025 getrennte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festsetzen (§ 25 Abs. 5 GrStG). Die amtliche Tabelle führt einen Satz je Gemeinde; steht in Ihrem Bescheid ein anderer Wert, rechnen Sie oben mit diesem.

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So rechnet die Gemeinde

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Bei einem Messbetrag von 85,20 € ergibt 647 % eine Jahresgrundsteuer von 551,24 €. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts; gegen den Hebesatz selbst gibt es keinen Einspruch, nur gegen die Wertfeststellung und den Messbetrag. Rechenweg im Detail

Quelle und Gültigkeit

Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 (Stand 31.12.2024) und 71231-02-01-5 (im 1. Halbjahr 2025 geänderte Hebesätze, Stand 30.06.2025), Abruf 2026-09-19, dl-de/by-2-0. Einwohner: Destatis Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024. Eine Gemeindesatzung wurde für diese Seite noch nicht geprüft — Korrektur mit Link zur Satzung melden.