Hebesatz Lebach
Lebach, Stadt · Landkreis Saarlouis · Saarland · 19.468 Einwohner (Stand 31.12.2024)
Zur Reform 2025 von 560 % auf 510 % geändert (-50 Prozentpunkte)
Datenstand 30.06.2025 (Regionaldatenbank). Änderungen ab 01.07.2025 sind noch nicht erfasst; maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts — nicht den Grundsteuerwert und nicht den bisherigen Jahresbetrag.
Anderer Hebesatz (z. B. aus Ihrem Bescheid)?
– Grundsteuer im Jahr · – je Quartal bei 510 %. Bitte einen Betrag wie 85,20 eingeben.
„Je Quartal“ ist eine rechnerische Orientierung. Maßgeblich sind die Zahlungstermine und Teilbeträge in Ihrem Grundsteuerbescheid; für Kleinbeträge und auf Antrag gelten andere Zahlungsweisen.
| Grundsteuer B | 510 % Datenstand 30.06.2025 |
|---|---|
| Grundsteuer B bis 2024 | 560 % Stand 31.12.2024 |
| Grundsteuer B 2022 | 560 % |
| Grundsteuer A | 300 % Historischer Wert 2022 |
| Grundsteuer C (baureife Grundstücke) | Keine belastbare Angabe vorhanden |
| Gewerbesteuer | 430 % Historischer Wert 2022 |
| Gemeindeschlüssel | 10044112 · PLZ 66822 |
Einordnung
Rang 7 von 52 Gemeinden in Saarland (gleiche Hebesätze teilen sich einen Rang), Landesmedian 412 %, bundesweit 395 %. Bundesmodell mit abweichenden Steuermesszahlen — was das für den Vergleich heißt.
Verglichen werden Hebesätze, nicht individuelle Steuerbeträge. Unterschiedliche Bewertungsmodelle und Messbeträge begrenzen die Vergleichbarkeit; die Reform 2025 verursacht zudem einen Bruch gegenüber den Werten bis 2024.
Weitere Gemeinden im Landkreis Saarlouis
- Saarlouis37.667 Einwohner · 400 → 435 %
- Dillingen21.529 Einwohner · 410 → 450 %
- Schwalbach18.108 Einwohner · 440 → 400 %
- Wadgassen18.025 Einwohner · 386 → 345 %
- Schmelz16.981 Einwohner · 395 → 365 %
- Rehlingen-Siersburg14.932 Einwohner · 460 → 380 %
- Saarwellingen13.616 Einwohner · 375 → 360 %
- Überherrn12.109 Einwohner · unverändert seit 2024
- Wallerfangen9.324 Einwohner · 350 → 310 %
- Nalbach9.251 Einwohner · 490 → 440 %
So rechnet die Gemeinde
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Bei einem Messbetrag von 85,20 € ergibt 510 % eine Jahresgrundsteuer von 434,52 €. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts; gegen den Hebesatz selbst gibt es keinen Einspruch, nur gegen die Wertfeststellung und den Messbetrag. Rechenweg im Detail
Quelle und Gültigkeit
Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 (Stand 31.12.2024) und 71231-02-01-5 (im 1. Halbjahr 2025 geänderte Hebesätze, Stand 30.06.2025), Abruf 2026-09-19, dl-de/by-2-0. Einwohner: Destatis Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024. Eine Gemeindesatzung wurde für diese Seite noch nicht geprüft — Korrektur mit Link zur Satzung melden.