Hebesatz Machern
Machern · Landkreis Leipzig · Sachsen · 6.548 Einwohner (Stand 31.12.2024)
Zur Reform 2025 von 530 % auf 420 % geändert (-110 Prozentpunkte)
Datenstand 30.06.2025 (Regionaldatenbank). Änderungen ab 01.07.2025 sind noch nicht erfasst; maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts — nicht den Grundsteuerwert und nicht den bisherigen Jahresbetrag.
Anderer Hebesatz (z. B. aus Ihrem Bescheid)?
– Grundsteuer im Jahr · – je Quartal bei 420 %. Bitte einen Betrag wie 85,20 eingeben.
„Je Quartal“ ist eine rechnerische Orientierung. Maßgeblich sind die Zahlungstermine und Teilbeträge in Ihrem Grundsteuerbescheid; für Kleinbeträge und auf Antrag gelten andere Zahlungsweisen.
| Grundsteuer B | 420 % Datenstand 30.06.2025 |
|---|---|
| Grundsteuer B bis 2024 | 530 % Stand 31.12.2024 |
| Grundsteuer B 2022 | 530 % |
| Grundsteuer A | 475 % Datenstand 1. Halbjahr 2025 |
| Grundsteuer C (baureife Grundstücke) | Keine belastbare Angabe vorhanden |
| Gewerbesteuer | 420 % Datenstand 1. Halbjahr 2025 |
| Gemeindeschlüssel | 14729250 · PLZ 04827 |
Einordnung
Rang 144 von 418 Gemeinden in Sachsen (gleiche Hebesätze teilen sich einen Rang), Landesmedian 401 %, bundesweit 395 %. Bundesmodell mit abweichenden Steuermesszahlen — was das für den Vergleich heißt.
Verglichen werden Hebesätze, nicht individuelle Steuerbeträge. Unterschiedliche Bewertungsmodelle und Messbeträge begrenzen die Vergleichbarkeit; die Reform 2025 verursacht zudem einen Bruch gegenüber den Werten bis 2024.
Weitere Gemeinden im Landkreis Leipzig
- Grimma27.529 Einwohner · unverändert seit 2024
- Markkleeberg25.331 Einwohner · 420 → 285 %
- Borna20.131 Einwohner · unverändert seit 2024
- Wurzen16.238 Einwohner · unverändert seit 2024
- Markranstädt16.194 Einwohner · 420 → 300 %
- Frohburg12.120 Einwohner · 420 → 390 %
- Brandis9.654 Einwohner · 405 → 340 %
- Zwenkau9.305 Einwohner · 425 → 352 %
- Naunhof8.776 Einwohner · 485 → 327 %
- Colditz8.249 Einwohner · 490 → 433 %
So rechnet die Gemeinde
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Bei einem Messbetrag von 85,20 € ergibt 420 % eine Jahresgrundsteuer von 357,84 €. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts; gegen den Hebesatz selbst gibt es keinen Einspruch, nur gegen die Wertfeststellung und den Messbetrag. Rechenweg im Detail
Quelle und Gültigkeit
Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 (Stand 31.12.2024) und 71231-02-01-5 (im 1. Halbjahr 2025 geänderte Hebesätze, Stand 30.06.2025), Abruf 2026-09-19, dl-de/by-2-0. Einwohner: Destatis Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024. Eine Gemeindesatzung wurde für diese Seite noch nicht geprüft — Korrektur mit Link zur Satzung melden.