Hebesatz Oßling
Oßling · Landkreis Bautzen · Sachsen · 2.191 Einwohner (Stand 31.12.2024)
Zur Reform 2025 von 480 % auf 380 % geändert (-100 Prozentpunkte)
Datenstand 30.06.2025 (Regionaldatenbank). Änderungen ab 01.07.2025 sind noch nicht erfasst; maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts — nicht den Grundsteuerwert und nicht den bisherigen Jahresbetrag.
Anderer Hebesatz (z. B. aus Ihrem Bescheid)?
– Grundsteuer im Jahr · – je Quartal bei 380 %. Bitte einen Betrag wie 85,20 eingeben.
„Je Quartal“ ist eine rechnerische Orientierung. Maßgeblich sind die Zahlungstermine und Teilbeträge in Ihrem Grundsteuerbescheid; für Kleinbeträge und auf Antrag gelten andere Zahlungsweisen.
| Grundsteuer B | 380 % Datenstand 30.06.2025 |
|---|---|
| Grundsteuer B bis 2024 | 480 % Stand 31.12.2024 |
| Grundsteuer B 2022 | 480 % |
| Grundsteuer A | 360 % Historischer Wert 2022 |
| Grundsteuer C (baureife Grundstücke) | Keine belastbare Angabe vorhanden |
| Gewerbesteuer | 450 % Historischer Wert 2022 |
| Gemeindeschlüssel | 14625420 · PLZ 01920 |
Einordnung
Rang 301 von 418 Gemeinden in Sachsen (gleiche Hebesätze teilen sich einen Rang), Landesmedian 401 %, bundesweit 395 %. Bundesmodell mit abweichenden Steuermesszahlen — was das für den Vergleich heißt.
Verglichen werden Hebesätze, nicht individuelle Steuerbeträge. Unterschiedliche Bewertungsmodelle und Messbeträge begrenzen die Vergleichbarkeit; die Reform 2025 verursacht zudem einen Bruch gegenüber den Werten bis 2024.
Weitere Gemeinden im Landkreis Bautzen
- Bautzen37.566 Einwohner · 460 → 405 %
- Hoyerswerda30.759 Einwohner · 465 → 485 %
- Radeberg18.683 Einwohner · 427 → 385 %
- Kamenz16.918 Einwohner · 420 → 345 %
- Bischofswerda10.576 Einwohner · unverändert seit 2024
- Ottendorf-Okrilla9.909 Einwohner · 425 → 390 %
- Großröhrsdorf9.477 Einwohner · 410 → 380 %
- Lauta7.726 Einwohner · 390 → 402 %
- Pulsnitz7.246 Einwohner · 428 → 400 %
- Sohland a. d. Spree6.317 Einwohner · unverändert seit 2024
So rechnet die Gemeinde
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Bei einem Messbetrag von 85,20 € ergibt 380 % eine Jahresgrundsteuer von 323,76 €. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts; gegen den Hebesatz selbst gibt es keinen Einspruch, nur gegen die Wertfeststellung und den Messbetrag. Rechenweg im Detail
Quelle und Gültigkeit
Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 (Stand 31.12.2024) und 71231-02-01-5 (im 1. Halbjahr 2025 geänderte Hebesätze, Stand 30.06.2025), Abruf 2026-09-19, dl-de/by-2-0. Einwohner: Destatis Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024. Eine Gemeindesatzung wurde für diese Seite noch nicht geprüft — Korrektur mit Link zur Satzung melden.