Hebesatz Neustadt in Holstein
Neustadt in Holstein, Stadt · Kreis Ostholstein · Schleswig-Holstein · 15.930 Einwohner (Stand 31.12.2024)
Unverändert seit 2024 — keine Änderung zum 30.06.2025 gemeldet
Datenstand 30.06.2025 (Regionaldatenbank). Änderungen ab 01.07.2025 sind noch nicht erfasst; maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts — nicht den Grundsteuerwert und nicht den bisherigen Jahresbetrag.
Anderer Hebesatz (z. B. aus Ihrem Bescheid)?
– Grundsteuer im Jahr · – je Quartal bei 425 %. Bitte einen Betrag wie 85,20 eingeben.
„Je Quartal“ ist eine rechnerische Orientierung. Maßgeblich sind die Zahlungstermine und Teilbeträge in Ihrem Grundsteuerbescheid; für Kleinbeträge und auf Antrag gelten andere Zahlungsweisen.
| Grundsteuer B | 425 % Datenstand 30.06.2025 |
|---|---|
| Grundsteuer B 2022 | 425 % |
| Grundsteuer A | 476 % Datenstand 1. Halbjahr 2025 |
| Grundsteuer C (baureife Grundstücke) | Keine belastbare Angabe vorhanden |
| Gewerbesteuer | 400 % Historischer Wert 2022 |
| Gemeindeschlüssel | 01055032 · PLZ 23730 |
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Einordnung
Rang 482 von 1094 Gemeinden in Schleswig-Holstein (gleiche Hebesätze teilen sich einen Rang), Landesmedian 410 %, bundesweit 395 %. Bundesmodell — was das für den Vergleich heißt.
Verglichen werden Hebesätze, nicht individuelle Steuerbeträge. Unterschiedliche Bewertungsmodelle und Messbeträge begrenzen die Vergleichbarkeit; die Reform 2025 verursacht zudem einen Bruch gegenüber den Werten bis 2024.
Weitere Gemeinden im Kreis Ostholstein
- Bad Schwartau19.954 Einwohner · 425 → 413 %
- Eutin17.275 Einwohner · 435 → 492 %
- Stockelsdorf16.289 Einwohner · 330 → 340 %
- Ratekau15.527 Einwohner · 360 → 346 %
- Fehmarn13.200 Einwohner · 350 → 340 %
- Scharbeutz11.694 Einwohner · 350 → 280 %
- Malente10.858 Einwohner · 425 → 600 %
- Oldenburg in Holstein9.711 Einwohner · 425 → 432 %
- Heiligenhafen9.484 Einwohner · unverändert seit 2024
- Timmendorfer Strand8.320 Einwohner · 390 → 305 %
So rechnet die Gemeinde
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Bei einem Messbetrag von 85,20 € ergibt 425 % eine Jahresgrundsteuer von 362,10 €. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts; gegen den Hebesatz selbst gibt es keinen Einspruch, nur gegen die Wertfeststellung und den Messbetrag. Rechenweg im Detail
Quelle und Gültigkeit
Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 (Stand 31.12.2024) und 71231-02-01-5 (im 1. Halbjahr 2025 geänderte Hebesätze, Stand 30.06.2025), Abruf 2026-09-19, dl-de/by-2-0. Einwohner: Destatis Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024. Eine Gemeindesatzung wurde für diese Seite noch nicht geprüft — Korrektur mit Link zur Satzung melden.