Hebesatz Nobitz
Nobitz · Landkreis Altenburger Land · Thüringen · 6.962 Einwohner (Stand 31.12.2024)
Zur Reform 2025 von 389 % auf 515 % geändert (+126 Prozentpunkte)
Datenstand 30.06.2025 (Regionaldatenbank). Änderungen ab 01.07.2025 sind noch nicht erfasst; maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts — nicht den Grundsteuerwert und nicht den bisherigen Jahresbetrag.
Anderer Hebesatz (z. B. aus Ihrem Bescheid)?
– Grundsteuer im Jahr · – je Quartal bei 515 %. Bitte einen Betrag wie 85,20 eingeben.
„Je Quartal“ ist eine rechnerische Orientierung. Maßgeblich sind die Zahlungstermine und Teilbeträge in Ihrem Grundsteuerbescheid; für Kleinbeträge und auf Antrag gelten andere Zahlungsweisen.
| Grundsteuer B | 515 % Datenstand 30.06.2025 |
|---|---|
| Grundsteuer B bis 2024 | 389 % Stand 31.12.2024 |
| Grundsteuer B 2022 | 389 % |
| Grundsteuer A | 340 % Datenstand 1. Halbjahr 2025 |
| Grundsteuer C (baureife Grundstücke) | Keine belastbare Angabe vorhanden |
| Gewerbesteuer | 395 % Historischer Wert 2022 |
| Gemeindeschlüssel | 16077036 · PLZ 04603 |
Einordnung
Rang 33 von 605 Gemeinden in Thüringen (gleiche Hebesätze teilen sich einen Rang), Landesmedian 400 %, bundesweit 395 %. Bundesmodell — was das für den Vergleich heißt.
Verglichen werden Hebesätze, nicht individuelle Steuerbeträge. Unterschiedliche Bewertungsmodelle und Messbeträge begrenzen die Vergleichbarkeit; die Reform 2025 verursacht zudem einen Bruch gegenüber den Werten bis 2024.
Weitere Gemeinden im Landkreis Altenburger Land
- Altenburg31.093 Einwohner · unverändert seit 2024
- Schmölln13.953 Einwohner · 440 → 540 %
- Meuselwitz10.148 Einwohner · 430 → 545 %
- Lucka3.457 Einwohner · 460 → 540 %
- Gößnitz3.413 Einwohner · 535 → 692 %
- Rositz2.686 Einwohner · 390 → 540 %
- Windischleuba1.821 Einwohner · 400 → 450 %
- Starkenberg1.692 Einwohner · 390 → 430 %
- Langenleuba-Niederhain1.675 Einwohner · 389 → 440 %
- Ponitz1.407 Einwohner · 460 → 635 %
So rechnet die Gemeinde
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Bei einem Messbetrag von 85,20 € ergibt 515 % eine Jahresgrundsteuer von 438,78 €. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts; gegen den Hebesatz selbst gibt es keinen Einspruch, nur gegen die Wertfeststellung und den Messbetrag. Rechenweg im Detail
Quelle und Gültigkeit
Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 (Stand 31.12.2024) und 71231-02-01-5 (im 1. Halbjahr 2025 geänderte Hebesätze, Stand 30.06.2025), Abruf 2026-09-19, dl-de/by-2-0. Einwohner: Destatis Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024. Eine Gemeindesatzung wurde für diese Seite noch nicht geprüft — Korrektur mit Link zur Satzung melden.